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VISION DESIGNS / RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Arbeitsentwurf für Webdesign- und digitale Umsetzungsleistungen.

ENTWURF · NICHT RECHTLICH GEPRÜFT · NICHT ALS ENDGÜLTIGE AGB VERWENDEN

Arbeitsentwurf – keine fertigen Vertragsbedingungen

Die tatsächlichen Abläufe, Preise, Verbraucher:innenverträge, Rücktrittsinformationen und Nutzungsrechte sind noch nicht vollständig festgelegt. Vor jeder Verwendung individuell juristisch prüfen lassen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbraucher:innen, bleiben unberührt.

01 / Anwendungsbereich

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen sollen für Verträge über Webdesign, UX-/Strategieleistungen, technische Umsetzung, optionale Zusatzleistungen und gegebenenfalls Betreuung gelten, soweit sie vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurden.

Als beteiligte Gründer sind Jakob Reibnegger und Moritz Pucher bekannt. Daraus lässt sich die rechtliche Vertragspartei nicht automatisch ableiten. Vertragspartner auf Anbieterseite: [Tatsächliche Vertragspartei, Rechtsform, Anschrift und Vertretung nach Gründung eintragen]. Ob diese Bedingungen auch gegenüber Verbraucher:innen verwendet werden und welche Sonderinformationen dafür erforderlich sind, muss vor Verwendung geprüft werden.

02 / Angebot und Leistung

Individuelle Angebote und Leistungsumfang

Das Geschäftsmodell kann Onepager, mehrseitige Unternehmenswebsites, Website-Relaunches und individuell angebotene Zusatzleistungen wie Google-Unternehmensprofile, Logoerstellung, zusätzliche Sprachen oder Online-Terminbuchungen umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot.

Paketnamen und Startpreise auf der Website dienen der ersten Orientierung; sie ersetzen keine projektbezogene Leistungsbeschreibung. Seitenumfang, Funktionen, Inhalte, technische Voraussetzungen und Abgrenzungen sind im Angebot festzuhalten. Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn sie gesondert vereinbart sind. Für Leistungen mit „ab“-Preis ist der endgültige Preis vor Beauftragung nach dem tatsächlichen Umfang festzulegen. Hosting, Domains, Übersetzungen, externe Buchungsdienste und sonstige Drittleistungen sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausdrücklich aufführt.

03 / Mitwirkung

Pflichten der Kund:innen

Kund:innen stellen vereinbarte Texte, Bilder, Logos, Freigaben und notwendige Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Sie sichern zu, die erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Zugangsdaten sind über einen zuvor abgestimmten sicheren Weg zu übermitteln und nach Projektende erforderlichenfalls zu ändern.

Folgen fehlender oder verspäteter Mitwirkung sowie eine etwaige Anpassung des Projektplans müssen im individuellen Angebot geregelt werden: [Ablauf und Umgang mit Verzögerungen konkret vereinbaren; keine automatische Verlängerung oder Gebühr ungeprüft übernehmen.]

04 / Entwurf und Änderungen

Korrekturen und Änderungswünsche

Entwürfe, Feedbackwege, Freigabepunkte und enthaltene Korrekturrunden sind im Angebot konkret zu vereinbaren. [Anzahl und Abgrenzung der inkludierten Korrekturschleifen, Fristen für Feedback und Abrechnung zusätzlicher Änderungen festlegen.]

Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sollen vor ihrer Umsetzung beschrieben und nur nach schriftlicher Freigabe ausgeführt werden. Kosten und mögliche Auswirkungen auf Termine müssen zuvor mitgeteilt werden.

05 / Preise und Zahlung

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich ist das individuelle Angebot. Öffentlich genannte Paketpreise sind Startpreise und können von Umfang und Projektanforderungen abhängen. Zusatzleistungen werden einmalig oder – wenn ausdrücklich vereinbart – wiederkehrend ausgewiesen. Monatliche Betreuung ist von der einmaligen Website-Erstellung getrennt.

Umsatzsteuerdarstellung
[Steuerstatus und erforderliche Preisangaben prüfen; keine Kleinunternehmerregelung unterstellen.]
Zahlungsplan
[Anzahlung, Teilzahlungen, Fälligkeit und Zahlungsweg individuell festlegen.]
Zusatzaufwand
[Abrechnungsmethode und Freigabeprozess festlegen; keine Stundensätze oder Gebühren erfinden.]

06 / Projektverlauf

Projektlaufzeit, Abnahme und Launch

Projekttermine, Meilensteine und Voraussetzungen für den Launch werden im individuellen Angebot festgehalten. Prüfungen, Freigaben und Abnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. [Abnahmeverfahren, angemessene Prüffristen und Umgang mit Mängeln konkret definieren und rechtlich prüfen.]

Keine Klausel dieses Entwurfs soll gesetzliche Verbraucherrechte einschränken oder eine Abnahme allein durch Schweigen fingieren.

07 / Externe Infrastruktur

Domains, Hosting und Drittanbieter

Wer Vertragspartner für Domain, Hosting, E-Mail, Stockmaterial, Buchungsdienste und sonstige externe Leistungen wird, ist projektbezogen festzulegen. Laufende Entgelte und Vertragsbedingungen dieser Anbieter sind nur dann Teil eines Vision-Designs-Angebots, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Verfügbarkeit und Bedingungen externer Anbieter liegen nicht vollständig im Einflussbereich der Webdesign-Leistung.

[Zuständigkeit für Domaininhaberschaft, Verlängerungen, Zugangsdaten, Drittanbietergebühren und Übergabe festlegen.]

08 / Betreuung

Wartungspakete und Kündigung

Monatliche Betreuung wird nur mit einer eigenen Leistungsbeschreibung vereinbart. Umfang, Reaktionszeiten, enthaltene Arbeitszeit, Ausschlüsse, Beginn, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten sind derzeit nicht abschließend festgelegt.

[Leistungen der Pakete Basic, Care und Premium Care, Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigungsfrist, Abrechnung und Umgang mit nicht genutzten Leistungen rechtlich prüfen und konkret eintragen.]

09 / Rechte an Arbeitsergebnissen

Nutzungsrechte

Umfang, Gebiet, Dauer, Exklusivität und Zeitpunkt der Nutzungsrechtseinräumung sowie der Umgang mit offenen Quelldateien, Bibliotheken, Schriften und Drittmaterial müssen im Angebot bzw. Vertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rechte Dritter und Lizenzbedingungen externer Komponenten bleiben zu beachten.

[Rechteübertragung und Voraussetzungen gemeinsam mit der tatsächlichen Arbeitsweise juristisch festlegen; keine Rechteübertragung oder Zurückbehaltung ungeprüft voraussetzen.]

10 / Verbraucher:innen

Rücktritt und zwingende Rechte

Wenn Verbraucher:innen Verträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, sind die dafür geltenden vorvertraglichen Informationen und Rücktrittsrechte gesondert zu prüfen und rechtzeitig bereitzustellen. Dieser Entwurf enthält keine vollständige Rücktrittsbelehrung und ersetzt kein Muster-Widerrufsformular, sofern ein solches erforderlich ist.

Gesetzliche Gewährleistungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Verbraucherrechte werden durch diese Entwurfsseite nicht ausgeschlossen.

11 / Verantwortung

Gewährleistung und Haftung

Es gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Zulässige Regelungen zu Mängelbehebung, Haftungsumfang und Verantwortungsbereichen dürfen erst nach Prüfung des konkreten Geschäftsmodells und der Frage, ob Kund:innen Verbraucher:innen oder Unternehmer:innen sind, aufgenommen werden.

[Keine pauschalen Haftungsausschlüsse einsetzen. Klauseln und allfällige Fristen anwaltlich auf österreichisches Verbraucher- und Unternehmensrecht prüfen lassen.]

12 / Beendigung

Verzögerungen und Projektbeendigung

Voraussetzungen und Folgen einer Projektpause oder Vertragsbeendigung, bereits erbrachte Leistungen, übergebene Arbeitsergebnisse und offene Zahlungen sind noch nicht vereinbart.

[Faire, gesetzeskonforme Regelungen zu Kündigung, Rücktritt, Abrechnung und Übergabe konkret festlegen. Keine Stornopauschalen oder fixen Fristen ohne Grundlage eintragen.]

13 / Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht und Streitbeilegung

[Anwendbares Recht, Gerichtsstand und alternative Streitbeilegung nur nach rechtlicher Prüfung und unter Wahrung zwingender Verbraucherrechte festlegen.]

Version: [Versionsstand und Datum]

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